AGB

Geschäftsbedingungen der runIT AGI. Allgemeine Bestimmungen

1. runIT AG (nachfolgend weiter „runIT AG“ genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich der Infor-mationstechnologie (nachfolgend „IT-Bereich“ genannt); sie nimmt Installationen von Hard- und Software vor, konfiguriert neu installierte Software und erbringt Serviceleistungen.

Im Sinne einer Nebenleistung und als Ergänzung zur Dienstleistung liefert runIT AG vom Kunden gewünschte IT-Produkte (Hard- und Software).

2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen auf alle Verträge zwischen runIT AG und Kunden über Leistungen gemäss Ziffer 1 zur Anwendung, sofern und soweit im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Anwendung von Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Der Vertrag zwischen runIT AG und dem Kunden kommt mit der Zustellung der Auftragsbestätigung von runIT AG zustande. Stimmt der Inhalt der Auftragsbestätigung mit den getroffenen Vereinbarungen nicht überein, hat der Kunde innert nützlicher Frist, spätestens jedoch innert 5 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich die Berichtigung zu verlangen, andernfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung von ihm genehmigt ist. Bei fehlender Auftrags-bestätigung kommt der Vertrag mit Entgegennahme der Dienstleistung bzw. der IT-Produkte durch den Kunden zustande.

4. Die Zustellung der Auftragsbestätigung sowie weiterer Dokumente per Fax und Email bindet die Parteien und gilt als gleichwertig mit der Zustellung per Post. Der Sendebericht des Absendergeräts gilt als Empfangsbestätigung des Adressaten.

II. Dienstleistungen der runIT AG

5. Die Dienstleistungen der runIT AG werden nach Aufwand entschädigt. Die entschädi-gungspflichtige Zeit beinhaltet die Einsatzzeit beim Kunden sowie die Anfahrts- und Rückreisezeit von runIT AG zum Kunden, jedoch mindestens 1 Stunde pro Einsatz. runIT AG erfasst die ent-schädigungspflichtige Zeit und lässt diese bei jedem Einsatz vom Kunden visieren.

6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, beträgt der Basisansatz für die Entschädigung von runIT AG CHF 225.—pro Stunde und Mitarbeiter (exkl. Mehrwertsteuer).

7. Die Entschädigung der runIT AG wird anhand der Zeiterfassung sowie unter Anwendung des Basisansatzes (= 100%) wie folgt ermittelt:

Wochentage Zeit Stundensatz Wochentag Zeit Stundensatz
  • MO-FR (ohne Feiertage) 08.00 – 19.00h 100 % SA 00.01 – 08.00 h 200 %
  • MO-FR (ohne Feiertage) 19.00 – 24.00h 150 % SA 08.00 – 24.00 h 150 %
  • MO-FR (ohne Feiertage) 00.01 – 08.00 h 200 % SO 00.01 – 24.00 h 200 %

8. Bei Sofortleistungen /-support wird eine Einsatzpauschale von CHF 500.- verrechnet. Die effektive Arbeitszeit verrechnen wir zusätzlich mit einem Stundenansatz von CHF 250.-. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.

9. Die Reisezeit wird nach effektivem Aufwand mit einem Stundenansatz von CHF 120.- (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Es wird in Viertelstunden-Schritten abgerechnet.

10. Die Haftung der runIT AG und der von ihr beauftragten Dritten für vertragsverletzendes Verhalten wird im Rahmen der leichten und mittleren Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR und Art. 102 Abs. 2 OR) für mittel und unmittelbaren Schaden, ausservertraglichen Schaden, Folgeschaden, ent-gangenen Gewinn, Verdienst- und Produktionsausfall sowie Datenverlust ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

III. Lieferung von IT-Produkten

11. runIT AG stellt selbst keine IT-Produkte, weder Hard- noch Software, her. runIT AG ist bereit, dem Kunden von diesem selbst ausgewählte IT-Produkte zu liefern. Sämtliche von runIT AG gelieferte IT-Produkte sind somit Produkte Dritter, welche runIT AG dem Kunden in Originalverpackung ungeöffnet übergibt. runIT AG nimmt an solchen Produkten keine Eingangskontrolle oder Qualitätskontrolle irgendwelcher Art vor. runIT AG nimmt keine Änderung von IT-Produkten, insbesondere von Software-Produkten, vor. Mit Auslieferung an den Kunden haftet ausschliesslich der Kunde.

12. Der Preis für von runIT AG gelieferte IT-Produkte richtet sich nach der Auftragsbestätigung von runIT AG. Im übrigen richten sich die Vertragsbedingungen ausschliesslich nach den Konditionen des Herstellers der IT-Produktes bzw. des Lieferanten der IT-Produkte.

13. runIT AG übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei eigenständigen Verpflichtungen aus der Lieferung von IT-Produkten mit Ausnahme derjenigen, die IT-Produkte vom Lieferanten ent-gegenzunehmen und ungeöffnet dem Kunden zu übergeben.

14. runIT AG haftet für Lieferverzögerungen gegenüber dem Kunden einzig, wenn diese auf den Verantwortungsbereich von runIT AG zurückzuführen sind und runIT AG den Kunden nicht unver-züglich über eine Lieferverzögerung informiert. Allfällige Haftungsansprüche hat der Kunde direkt dem Hersteller bzw. Lieferanten von runIT AG gegenüber geltend zu machen, wozu runIT AG dem Kunden auf erste Aufforderung hin sämtliche Garantie- und Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. Lieferanten abtritt.

15. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die IT-Produkte durch den Kunden verblei-ben diese im Eigentum von runIT AG. runIT AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigen-tumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden einzutragen, wozu der Kunde auf erste Aufforderung hin sein schriftliches Einverständnis erteilt.

16. Der Kunde hat Kenntnis davon, dass er mit der Öffnung der versiegelten Disketten- oder CD-Verpackung von Software die Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkennt und mit der Öffnung zugleich jede nachträgliche Rückgabe und/oder der Umtausch ausgeschlossen sind.

IV. Zahlungsfrist

17. Sämtliche Rechnungen der runIT AG sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, ab welchem Datum der gesetzliche Verzugszins zu laufen beginnt.

V. Schlussbestimmungen

18. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine eventuelle individuelle schriftliche Vereinbarung keine Bestimmungen enthält, kommen subsidiär die Bestimmungen des Schweize-rischen Obligationenrechts zur Anwendung.

19. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

20. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die geschlossenen Einzelverträge unterstehen Schweizer Recht.

VI. Gerichtsstand

21. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geschlos-senen Einzelverträgen sind die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz der runIT AG zuständig.


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